Klingel am Fahrrad: Pflicht – und ist eine elektrische Fahrradklingel erlaubt?
Wer in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, braucht am Fahrrad eine Klingel. Das gilt auch für E-Bikes, Rennräder und Mountainbikes. Schwieriger ist die Frage, ob diese Klingel elektrisch sein darf und wie laut sie sein soll. Hier steht, was die StVZO regelt und was das für das Velone V1 bedeutet.
Ist eine Klingel am Fahrrad Pflicht?
Ja. §64a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt vor, dass Fahrräder mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein müssen. Die Pflicht hängt nicht vom Fahrradtyp ab: Sie gilt für Citybikes genauso wie für Rennräder, Gravelbikes, Mountainbikes und Pedelecs, sobald sie auf öffentlichen Straßen und Wegen gefahren werden.
Wer ohne Klingel fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Wichtiger ist der praktische Grund: Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen ist die Klingel das einzige Signal, das Fußgänger sofort richtig einordnen.
Ist eine elektrische Fahrradklingel erlaubt?
Hier ist die Rechtslage strenger, als viele Produktseiten vermuten lassen. §64a StVZO verlangt eine „helltönende Glocke“ und ergänzt, dass andere Einrichtungen für Schallzeichen an Fahrrädern nicht angebracht sein dürfen. Hupen, Sirenen und Radlaufglocken sind damit ausgeschlossen.
Eine elektronische Klingel ist im Gesetz nicht ausdrücklich genannt. Nach unserem Verständnis ersetzt sie die vorgeschriebene mechanische Glocke deshalb nicht. Unsere Empfehlung ist eindeutig: Wer in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr fährt, sollte eine klassische helltönende Klingel am Lenker behalten, unabhängig davon, welches elektronische Gerät zusätzlich montiert ist.
In anderen Ländern gelten andere Regeln. Manche Länder schreiben nur ein hörbares Warnsignal vor, ohne die Bauart festzulegen. Prüfen Sie im Zweifel die Vorschriften des Landes, in dem Sie fahren.
Gibt es eine zugelassene laute Fahrradklingel?
Eine Bauartzulassung mit Prüfzeichen, wie sie für Fahrradbeleuchtung vorgeschrieben ist, gibt es für Fahrradklingeln nicht. Die StVZO nennt auch keine Mindest- oder Höchstlautstärke in Dezibel. Entscheidend ist der Klangcharakter: hell und als Fahrradklingel erkennbar.
Für E-Bikes und Pendler im Stadtverkehr lohnt sich eine Klingel, die sich gegen Verkehrslärm und Kopfhörer durchsetzt. Eine große mechanische Glocke mit klarem Ton erfüllt die Vorschrift und ist deutlich lauter als die kleinen Klingeln, die an vielen Rädern ab Werk montiert sind.
Was kann die elektronische Klingel des Velone V1?
Das Velone V1 ist ein multifunktionaler Fahrradcomputer mit integrierter elektronischer Klingel. Sie wird während der Fahrt direkt am Gerät ausgelöst, die Lautstärke lässt sich in der App einstellen, und die Klingel kann in der App vollständig deaktiviert werden. Derselbe Lautsprecher dient als Signalgeber für Wecker, Timer und den Diebstahlalarm.
Wir behaupten nicht, dass die elektronische Klingel des V1 die nach §64a StVZO vorgeschriebene Glocke ersetzt. Für Fahrten im deutschen Straßenverkehr empfehlen wir, zusätzlich eine mechanische Klingel zu montieren und die elektronische Klingel nach eigenem Ermessen zu deaktivieren. Auch das Frontlicht des V1 ist noch nicht StVZO-zertifiziert; die Zertifizierung läuft.
Häufige Fragen
- Braucht ein Rennrad oder Mountainbike eine Klingel?
- Ja, sobald es im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird. §64a StVZO kennt keine Ausnahme für sportliche Fahrräder.
- Gilt die Klingelpflicht auch für E-Bikes?
- Ja. Pedelecs bis 25 km/h gelten rechtlich als Fahrräder und brauchen eine helltönende Glocke.
- Darf ich eine Hupe am Fahrrad montieren?
- Nein. Nach §64a StVZO dürfen neben der Glocke keine anderen Einrichtungen für Schallzeichen am Fahrrad angebracht sein.
- Kann ich die Klingel des Velone V1 abschalten?
- Ja. Die elektronische Klingel lässt sich in der Velone-App deaktivieren; alle anderen Funktionen bleiben nutzbar.
Dieser Beitrag gibt unser Verständnis der Rechtslage wieder und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.